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Grabsteinkontrolle

Die Saison 2019, zur Grabsteinprüfung hat begonnen. Das Wetter ist offen und wir konnten beginnen

Stephan Koch bei der Grabsteinprüfung
Diese Grabstein hat sich bewegt, daher die Aufnahme der relevanten Daten

Novellierung der TA Grabmal zum 01.02.2019 und Einführung der Anleitung zur Standsicherheitsprüfung von Grabmalen

Im Laufe des Jahres 2018 hat der Verband der Friedhofsverwalter
Deutschlands VFD die Anleitung zur Standsicherheitsprüfung von Grabmalen erarbeitet. In diesen Prozess wurden die SVLFG (Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau), als weitere relevante Vereinigungen, die Verbraucherinitiative Aeternitas, die DENAK (deutsche Natursteinakademie) und der BIV Steinmetzhandwerk mit eingebunden.

Die nun verabschiedete Anleitung wird beiden Regelwerken gerecht. Sie muss allerdings in der Satzung benannt werden, wenn die Regeln des Handwerks weiterhin benannt bleiben sollen.


Die Novellierung der TA Grabmal bietet den Friedhöfen die Erweiterung der Möglichkeit für „neue Grabzeichen“, was Materialien und Gestaltung betrifft. In der ab 02.2019 gültigen TA Grabmal werden auch Grabzeichen aus Metall, Holz, Glas und Keramik geregelt.


Wenn die TA Grabmal bereits in der Friedhofssatzung benannt ist, ist
automatisch die Anleitung des VFD für die Grabmalkontrolle anzuwenden.

Sollte eine Überarbeitung der Friedhofssatzung anstehen, so ist zu empfehlen, die TA Grabmal 02.2019 in diese aufzunehmen, da die TA den besten Stand der Technik wiedergibt.