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Saisonbeginn 2021

Bei schönem Frühlingswetter wurde mit den Grabsteinprüfungen der Saison 2021 begonnen

Frierdhofsverwaltungstag am 05.03.2020 in Hamburg Ohlsdorf, Bestattungsforum

Am 05.03.2020 war wieder einmal im Bestattungsforum Hamburg Ohlsdorf der Friedhofverwaltungstag zu Gast. Wir konnten 62 Teilnehmer begrüßen, die den Vorträgen interessiert zuhörten und die Möglichkeit der Nachfrage rege nutzten. Der Saal war gut gefüllt.

Dies war der 36. Friedhofsverwaltungstag. der 37. FVT ist für den 24.11.2020 in Steinbach bei Frankfurt am Main geplant. Anmeldung unter und weitere Infos unter: www.friedhofsverwaltungstag.de

Grabsteinkontrolle

Die Saison 2019, zur Grabsteinprüfung hat begonnen. Das Wetter ist offen und wir konnten beginnen

Stephan Koch bei der Grabsteinprüfung
Diese Grabstein hat sich bewegt, daher die Aufnahme der relevanten Daten

Novellierung der TA Grabmal zum 01.02.2019 und Einführung der Anleitung zur Standsicherheitsprüfung von Grabmalen

Im Laufe des Jahres 2018 hat der Verband der Friedhofsverwalter
Deutschlands VFD die Anleitung zur Standsicherheitsprüfung von Grabmalen erarbeitet. In diesen Prozess wurden die SVLFG (Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau), als weitere relevante Vereinigungen, die Verbraucherinitiative Aeternitas, die DENAK (deutsche Natursteinakademie) und der BIV Steinmetzhandwerk mit eingebunden.

Die nun verabschiedete Anleitung wird beiden Regelwerken gerecht. Sie muss allerdings in der Satzung benannt werden, wenn die Regeln des Handwerks weiterhin benannt bleiben sollen.


Die Novellierung der TA Grabmal bietet den Friedhöfen die Erweiterung der Möglichkeit für „neue Grabzeichen“, was Materialien und Gestaltung betrifft. In der ab 02.2019 gültigen TA Grabmal werden auch Grabzeichen aus Metall, Holz, Glas und Keramik geregelt.


Wenn die TA Grabmal bereits in der Friedhofssatzung benannt ist, ist
automatisch die Anleitung des VFD für die Grabmalkontrolle anzuwenden.

Sollte eine Überarbeitung der Friedhofssatzung anstehen, so ist zu empfehlen, die TA Grabmal 02.2019 in diese aufzunehmen, da die TA den besten Stand der Technik wiedergibt.

Leitlinie zur Prüfung von Grabmalen des VFD

Als Reaktion auf die Novellierung der BIV Versetzrichtlinie im Jahre 2017, hat sich der VFD(Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands) dazu entschieden, das Heft des Handelns selbst in die Hand zu nehmen und als Fachvertretung der Friedhofsverwalter  die Regeln festzulegen, nach denen die Grabsteinprüfung durchgeführt werden muss.

Am 07.11.2019 wird der Entwurf der Leitlinie beim DENAK – Naturwerksteinforum 2018 vorgestellt und zur Diskussion gestellt. Bei der Erstellung der Leitlinien wurden die Sicherheitsinteressen der SVLFG berücksichtigt. Mit dieser Leitlinie gibt der VFD, als Fachverband, eine praktikable Regel heraus, die auf den jahrzehnte langen Erfahrungen der Friedhofsverwalter beruht. Im Januar 2019 will der Vorstand des VFD diese dann verbindlich beschließen

Als weiterer Schritt ist für das Frühjahr 2019 eine Leitlinie für das Antragswesen zur die Genehmigung von Grabmalanlgen geplant. Damit sollen einheitlich Standards für das Antragswesen geschaffen werden. 

Es macht Sinn, dass die Friedhofsverwalter, als Verantwortliche für die Verkehrssicherungspflicht, die Grabmalkontrolle und das Antragswesen für die Grabmalanlagen selbst regeln und sich nicht mehr fremdbestimmen lassen.

BIV-Richtlinie 2017 Anmerkungen

Nach der Erneuerung des Internetauftritts gemäß der DSVGO ein neuer Aufsatz zur BIV-Richtlinie 2017

Im Herbst 2017 hat der Bundesinnungsverband des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks (BIV) die von ihm herausgegebene BIV-Richtlinie „Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen“ grundlegend überarbeitet (6. Auflage, Stand: Mai 2017).

In Literatur und Fachöffentlichkeit wird diese BIV-Richtlinie –insbesondere im Hinblick auf die Standsicherheitsprüfung der Grabmalanlagen – überwiegend sehr kritisch gesehen (vgl. Holländer, Bärbel, BIV-Richtlinie aktualisiert, Naturstein 2017, Heft 10, S. 12-13; Barthel, Torsten F., Grabsteinsicherheit: Die neue BIV-Richtlinie – Eine kritische Betrachtung, Friedhofskultur 2017, Heft 12, S. 34-36; Schmitt/Aeternitas [Hrsg.], Die Standsicherheit des Grabmals, https://www.aeternitas.de/inhalt/downloads/ratgeber_standsicherheit.pdf [Abrufdatum: 01.08.2018], S. 14).

Es wird in der Richtlinie vertreten, man könne in einem zweistufigen Verfahren mit Hilfe einer Sichtprüfung die Standfestigkeit eines Grabmals feststellen. Hierzu werden Kriterien aufgeführt, die aus meiner Sicht in der Praxis nicht umgesetzt werden können. So soll z.B. die äußerlich nicht sichtbare Dübelbefestigung einer Sichtprüfung unterzogen werden. Dies überfordert jedoch m. E. den Prüfer, da Naturstein nicht transparent ist. Auch die maßgebliche Fuge zum Fundament ist nicht sichtbar, da sogar die Richtlinie eine Erdüberdeckung des Fundamentes von 10 cm fordert.

Insbesondere aus diesen Gründen halten die Stimmen in der Literatur die BIV-Richtlinie 2017 für nicht praxisgerecht im Hinblick auf die turnusmäßige Standfestigkeitsprüfung.

Ferner hatte der BIV seine Richtlinie 2017 mit der Verifizierung durch die Material-Prüfanstalt der Universität Stuttgart beworben. Den Inhalt der Verifizierung möchte der BIV jedoch offenbar nicht preisgeben, trotz Nachfragen. Daher ist die Verifizierung für mich nicht materiell nachprüfbar. Das gleiche gilt für die sog. Frankfurter Erklärung der Gutachter im BIV. Auch hier fehlt mir die fachliche Begründung. Ein reines Werbesiegel ohne Qualität.

Des Weiteren möchte ich Sie auf ein interessantes umfassendes Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Dr. Torsten F. Barthel hinweisen. Barthel, der auch als Justiziar der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal in Kassel tätig ist, betrachtet in seinem Gutachten die BIV-Richtlinie aus seiner juristischen Sicht. Dieses Gutachten können sie im Downloadbereich im PDF-Format herunterladen.