Leitlinie zur Prüfung von Grabmalen des VFD
Als Reaktion auf die Novellierung der BIV Versetzrichtlinie im Jahre 2017, hat sich der VFD(Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands) dazu entschieden, das Heft des Handelns selbst in die Hand zu nehmen und als Fachvertretung der Friedhofsverwalter die Regeln festzulegen, nach denen die Grabsteinprüfung durchgeführt werden muss.
Am 07.11.2019 wird der Entwurf der Leitlinie beim DENAK – Naturwerksteinforum 2018 vorgestellt und zur Diskussion gestellt. Bei der Erstellung der Leitlinien wurden die Sicherheitsinteressen der SVLFG berücksichtigt. Mit dieser Leitlinie gibt der VFD, als Fachverband, eine praktikable Regel heraus, die auf den jahrzehnte langen Erfahrungen der Friedhofsverwalter beruht. Im Januar 2019 will der Vorstand des VFD diese dann verbindlich beschließen
Als weiterer Schritt ist für das Frühjahr 2019 eine Leitlinie für das Antragswesen zur die Genehmigung von Grabmalanlgen geplant. Damit sollen einheitlich Standards für das Antragswesen geschaffen werden.
Es macht Sinn, dass die Friedhofsverwalter, als Verantwortliche für die Verkehrssicherungspflicht, die Grabmalkontrolle und das Antragswesen für die Grabmalanlagen selbst regeln und sich nicht mehr fremdbestimmen lassen.